Anzeige nach Bundesland filtern

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB“)
Stand: 30.06.2021

1. Allgemeines
1.1. Die ÖKOLAND Vertriebs GmbH (Auf der Gugl 3/3. OG, A-4021 Linz, UID ATU40724409) betreibt die Website www.bioboerse.at sowie alle zu ihr gehörenden Subdomains (im Folgenden: „Biobörse“).
1.2. Die Biobörse ist eine Anzeigeplattform für Inserenten und ihre Käufer; sowie eine Melde- und Informationsplattform für biologische Produktmengen und –preise für Mitglieder der BIO AUSTRIA.
1.3. Diese AGB regeln die Nutzung der Biobörse sowie alle Rechtsbeziehungen der BIO AUSTRIA, die in Zusammenhang mit Punkt 1.2. stehen. Die Anzeigerichtlinien sind Teil der AGB. Sie werden durch die Registrierung oder die erstmalige Nutzung der Biobörse angenommen und gelten ohne wiederholte Bezugnahme auch für spätere Nutzungen.
1.4. BIO AUSTRIA behält sich vor, die AGB jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern. Über die Änderung werden die bei der Biobörse registrierten Nutzer elektronisch informiert. Die Änderungen der AGB werden durch erstmalige Nutzung der Biobörse angenommen und gelten ohne wiederholte Bezugnahme auch für spätere Nutzungen.
1.5. Entgegenstehende AGB gelten nur, wenn sich BIO AUSTRIA diesen ausdrücklich und schriftlich unterworfen hat.
1.6. Vertragsbestimmungen und AGB von Inserenten, die deren Rechtsverhältnis zu den Käufern regeln, dürfen nicht in inhaltlichem Widerspruch zu den AGB oder den Bestimmungen des Nutzungsvertrags stehen.

2. Begriffsbestimmungen
2.1. Inserenten sind Mitglieder der BIO AUSTRIA oder dritte Personen, die biologischen Landbau betreiben, Unternehmer sind (§§ 1 ff UGB), eine LFBIS-Nummer haben und Ware auf der Anzeigeplattform der Biobörse zum Verkauf anbieten.
2.2. Käufer sind Unternehmer (§§ 1 ff UGB), die eine LFBIS-Nummer haben und die mithilfe der Anzeigenplattform der Biobörse Ware von den Inserenten kaufen.
2.3. Waren sind mit der biologischen Landwirtschaft vereinbare pflanzliche, tierische, technische oder sonstige Betriebsmittel sowie Rohstoffe.
2.4. Erntemelder sind Mitglieder der BIO AUSTRIA oder dritte Personen, die biologischen Landbau betreiben, Unternehmer sind (§§ 1 ff UGB), eine LFBIS-Nummer haben und Informationen zur Produktion oder zur Veräußerung ihrer landwirtschaftlichen Erzeugnisse der BIO AUSTRIA melden.
2.5. Nutzer sind Inserenten, Käufer oder Erntemelder.
2.6. Nutzungsvertrag ist ein unbefristeter Rahmenvertrag zwischen einem Nutzer und der BIO AUSTRIA über die Nutzung der Leistungen der Biobörse.
2.7. Inserate sind Anzeigen und sonstige Werbungen auf der Anzeigeplattform der Biobörse. Ihnen wird die Erbringung damit verbundener Dienstleistungen gleichgehalten.

3. Nutzungsvertrag
3.1. Durch Registrierung des Nutzers kommt der Nutzungsvertrag zustande. BIO AUSTRIA behält sich die Ablehnung der Registrierung ohne Angabe von Gründen vor.
3.2. Die Registrierung und die Nutzung der Biobörse ist für Mitglieder der BIO AUSTRIA kostenlos. Die sonstigen Entgelte für den Zugang zur Biobörse und ihre Nutzung (zB Schaltung von Inseraten) sind in den Anzeigerichtlinien festgelegt.
3.3. Sofern nicht anders angegeben, sind die Entgelte für die Biobörse Nettoentgelte zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Nutzer tragen alle mit ihrer Zahlung verbundenen Kosten und Spesen (zB Bankspesen, Manipulationsgebühren) selbst. BIO AUSTRIA ist berechtigt, Gesamtrechnungen für ihre Leistungen auszustellen.
3.4. Der Nutzungsvertrag ist Voraussetzung für die Schaltung von Anzeigen auf der Anzeige¬plattform der Biobörse. Ferner berechtigt er den Nutzer zur Nutzung von Zusatzfunktionen (zB Suchagent, Merkliste), zur Nutzung der Anzeigeplattform sowie der Melde- und Infor¬mationsplattform.
3.5. Die bei der Registrierung abgefragten Daten sind vollständig und richtig anzugeben. Dessen ungeachtet ist BIO AUSTRIA jederzeit berechtigt, vom Nutzer geeignete Nachweise dieser Daten zu fordern (zB Gewerbeberechtigung, Firmenbuchauszug, LFBIS-Auskunft). Änderungen dieser Daten sind der BIO AUSTRIA innerhalb von 2 Wochen zu melden. BIO AUSTRIA ist berechtigt, Nutzern rechtswirksame Änderungen an die zuletzt bekannt gegebene Anschrift zuzusenden.
3.6. Dem Inserenten obliegt die Verpflichtung, inaktuelle Informationen, Meldungen oder Inserate auf der Biobörse sofort zu berichtigen oder zu entfernen.
3.7. Inserenten haben die sie treffenden gesetzlichen Pflichten, insbesondere die Informations¬pflichten, gegenüber BIO AUSTRIA und anderen Nutzern einzuhalten (zB UGB, ECG, GewO).
3.8. Bei 12 Monate übersteigender Inaktivität des Nutzers behält sich BIO AUSTRIA vor, den Zugang des Nutzers zu deaktivieren.
3.9. BIO AUSTRIA bietet seinen Nutzern Support per E-Mail an, für deren Erreichbarkeit keine Gewähr übernommen wird. Bei wiederholter Inanspruchnahme von Supportleistungen ist BIO AUSTRIA berechtigt, die Leistungen in Rechnung zu stellen.

4. Vertragsrechte und -pflichten
4.1. Wenn kein Inserat geschalten ist, können die Parteien den Nutzungsvertrag jederzeit ordent¬lich kündigen.
4.2. BIO AUSTRIA kann in folgenden Fällen das Inserat oder den sonstigen eingestellten Inhalt des Nutzers löschen, den Nutzer sperren oder den Nutzungsvertrag mit sofortiger Wirkung auflösen (außerordentliche Kündigung):
4.2.1. Verletzung von gesetzlichen oder vertraglichen Bestimmungen und AGB (zB Zahlungs¬verzug, unvollständige oder unrichtige Angaben, Nichtbeibringung geforderter Nachweise oder Unterlagen, fehlende behördliche Genehm¬igungen, fehlende Rechts- oder Geschäftsfähigkeit, fehlende Unternehmer¬eigenschaft);
4.2.2. Umgehung der Gebührenstruktur der Biobörse;
4.2.3. Beeinträchtigung der Funktionalität der Biobörse oder einer anderen Website der BIO AUSTRIA;
4.2.4. Verstoß gegen die guten Sitten (zB missbräuchliche Verwendung des Internetdienstes oder der Leistungen von BIO AUSTRIA); sowie
4.2.5. Verletzung des Ansehens oder der Interessen der BIO AUSTRIA (zB Fremdwerbung oder Verlinkung zu anderen Webseiten, Beanstandung eines Inserats durch den Österreichischen Werberat) oder der Interessen ihrer Partner oder Konzernunternehmen.
4.3. Alle Rechte und Pflichten aus dem Nutzungsvertrag gelten auch für Mitarbeiter und Gehilfen des Nutzers sowie für sonstige Personen, denen der Nutzer die Nutzung der Biobörse ermöglicht hat. Nutzer haften für diese dritten Personen wie für eigenes Verschulden.
4.4. Bei Löschung, Sperre, Kündigung oder außerordentlicher Kündigung eines Nutzers ist BIO AUSTRIA berechtigt, alle bereitgestellten Daten (auch Fotos) ohne jeglichen Ersatzanspruch zu löschen.
4.5. Ansprüche von BIO AUSTRIA aus dem Nutzungsvertrag bleiben von der Löschung, der Sperre, der Kündigung oder der außerordentlichen Kündigung unberührt; der Nutzer hat keinerlei Ersatzanspruch. Allfällige gewährte Vergünstigungen auf das Entgelt (zB Rabatte) fallen in diesen Fällen weg. BIO AUSTRIA ist berechtigt, vom Nutzer die Zahlung des nicht vergünstigten Entgelts zu fordern. Der Kunde hat in diesem Fall etwaige Differenzen zwischen dem vereinbarten Preis und dem Preis laut Tarif seit Vertragsbeginn unverzüglich nachzuzahlen.
4.6. Die Erklärung über die Auflösung des Vertragsverhältnisses – aus welchem Grund immer – kann postalisch oder elektronisch erfolgen. Sie gilt mit der Zustellbestätigung des (Mail-)¬Servers des Kunden als zugegangen.

5. Biobörse als Anzeigeplattform
5.1. Über die Biobörse können Käufer Inserenten kontaktieren und mit ihnen Kaufverträge ab¬schließen. Andere Verträge zur Veräußerung oder zur Nutzung von Ware (zB Tauschvertrag, Mietvertrag, Pachtvertrag, gemischter Vertrag) sind dabei den Kaufverträgen gleichgestellt.
5.2. Angebote der Inserenten stellen keine Angebote der BIO AUSTRIA dar. Sie wird nicht Vertragspartei eines Kaufvertrages. Sie ist keine Absatzmittlerin der angebotenen Waren.
5.3. Inse¬rate müssen formell und inhaltlich den Anzeigerichtlinien entsprechen, die weitere Informationen dazu enthalten. Sie dürfen bei sonstiger Haftung des Inserenten nicht rechtswidrig sein. Inserenten müssen über sämtliche für die Inserate erforderlichen Nutzungsrechte (zB Marken-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- und sonstigen Rechte) verfügen. Ihre Inserate dürfen keine Rechte dritter Personen verletzen.
5.4. Sofern BIO AUSTRIA von einer dritten Person für ein Verhalten, für das der Inserent einzustehen hat, außergerichtlich oder gerichtlich in Anspruch genommen wird, verpflichtet er sich, BIO AUSTRIA vollkommen schad- und klaglos zu halten. Inserenten können auf der Biobörse Inserate für den Verkauf ihrer Waren schalten. Sie können diese Schaltung selbst vornehmen oder – gegen gesondertes Entgelt – über Auftrag durch die BIO AUSTRIA vornehmen lassen. BIO AUSTRIA ist dabei berechtigt, aber nicht verpflichtet, die übermittelten Unterlagen für die Veröffentlichung geeignet formell anzupassen oder inhaltlich zu verändern.
5.5. Sofern die Veröffentlichung des Inserats über Auftrag des Inserenten durch die BIO AUSTRIA vorgenommen wurde, können damit verbundene Beanstandungen bei sonstiger Anerkennung seiner Mängelfreiheit längstens innerhalb von 2 Werktagen nach Ver¬öffent¬lichung des Inserats vom Inserenten schriftlich und unter Anführung des Reklamations¬grundes mitgeteilt werden.
5.6. BIO AUSTRIA ist berechtigt, ihre Firma und/oder ihre Logos in angemessener Weise am Inserat anzubringen.
5.7. Der Inserent hat die auf der Biobörse erstellten Inseratentwürfe nach eingehender inhaltlicher, optischer und rechtlicher Prüfung zur Veröffentlichung freizugeben. Mit Freigabe des Inseratentwurfs stimmt der Inserent ausdrücklich seiner Veröffentlichung als Inserat zu.
5.8. Die allfällige Änderung des Inserats, seine Deaktivierung oder Löschung obliegt ab Veröffentlichung des Inserats bis zum Ablauf des vereinbarten Leistungszeitraums dem Inserenten nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten. Sofern diese Änderung des Inserats über Auftrag des Inserenten von BIO AUSTRIA vorgenommen wird, übernimmt sie keine Haftung für diese Änderungen.
5.9. Die Inserate werden nach der vereinbarten Laufzeit automatisch deaktiviert. Sofern eine unbefristete Inseratschaltung vereinbart ist, bleibt das Inserat solange aktiv, bis es der Kunde deaktiviert oder löscht. Die Inseratschaltung endet längstens nach 12 Monaten.
5.10. BIO AUSTRIA ist zur Prüfung der Inserate auf Rechtskonformität und auf inhaltliche Richtigkeit oder zur Anregung notwendig erscheinender Änderungen berechtigt, aber nicht verpflichtet. BIO AUSTRIA ist dabei berechtigt, Inserate aus redaktionellen, rechtlichen (zB wenn das Inserat auch einen Kündigungsgrund nach Punkt 4.2. darstellt), technischen oder sonstigen beachtlichen Gründen ohne vorherige Rücksprache mit dem Inserenten zu ändern oder zu entfernen. Der Inserent ist von diesen Maßnahmen zeitnah zu informieren.
5.11. BIO AUSTRIA stehen alle Rechte an der Auswahl, Koordination, Anordnung, Platzierung und Erweiterung eines Inserats (zB Werbung, Hyperlinks, Funktionen, Angebotsrechner) zu.
5.12. BIO AUSTRIA veröffentlicht die Inserate auf der Anzeigeplattform der Biobörse. BIO AUSTRIA hat das Recht, jedoch nicht die Pflicht, eine Anzeige auch über andere Medien (zB auf anderen Websites, per E-Mail, per Telefon, per SMS oder in Druckwerken) zu bewerben. Dem Inserenten entstehen dadurch keine Mehrkosten. Der Inserent nimmt zur Kenntnis, dass dabei und durch Übermittlungen Qualitätsabweichungen vorkommen können, für die BIO AUSTRIA nicht haftet.
5.13. Inserate dürfen nicht irreführend verfasst sein oder (zB in der falschen Rubrik oder Region) irreführend geschalten werden. BIO AUSTRIA behält sich das Recht vor, Inserate ohne vor¬herige Benachrichtigung des Inserenten unter der richtigen Rubrik oder Region zu veröffentlichen. BIO AUSTRIA ist auch berechtigt, das Inserat in der falschen Rubrik ohne gleichzeitige Korrektur durch Veröffentlichung in der richtigen Rubrik sowie Mehrfach¬schaltungen zu löschen.
5.14. Inserenten dürfen keine Mehrfachschaltungen von Inseraten vornehmen. Inserenten sind nicht berechtigt, die Gestaltung der Biobörse oder eines Inserats (zB optisch oder strukturell) zu beeinflussen.
5.15. Sofern mit BIO AUSTRIA nicht vorab schriftlich etwas Abweichendes vereinbart wurde, ist der Inserent nicht berechtigt, Inserate auf der Biobörse andernorts zu verwenden.

6. Entgelt für Inserate
6.1. Sofern nichts anderes vereinbart ist, zahlen Inserenten für die Schaltung von Inseraten ein Entgelt gemäß den Anzeigerichtlinien.
6.2. Die Entgeltzahlungspflicht für ein Inserat entsteht, wenn BIO AUSTRIA dem Inseratentwurf schriftlich oder elektronisch zustimmt oder durch seine Veröffentlichung faktisch entspricht.
6.3. BIO AUSTRIA behält sich vor, das Entgelt auf volle Eurocent auf- oder abzurunden.
6.4. Inserate auf der Anzeigeplattform der Biobörse sind vor ihrer Erbringung mit den von BIO AUSTRIA akzeptierten, funktionsfähigen Zahlungsmitteln zu bezahlen. BIO AUSTRIA behält sich vor, die Bezahlung von Inseraten durch zuvor aufgeladenes Guthaben anzubieten (Prepaid). Inserenten haben in diesem Fall ausreichendes Guthaben zu erwerben.
6.5. Bei Zahlungen an BIO AUSTRIA hat der Inserent seine Evidenznummer bzw Mitgliedsnum¬mer, seinen Benutzernamen oder die BIO AUSTRIA für die Biobörse bekannt gegebene E-Mailadresse anzugeben. Die sonst entstehenden Aufwände für die Zuordnung der Zahlung werden dem Inserenten in Rechnung gestellt. Erst mit der richtigen Zuordnung der Zahlung wirkt sie für den Inserenten schuldbefreiend.
6.6. Verrechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Zugang zu rügen, widrigenfalls sie als von Nutzern anerkannt gelten.
6.7. Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine ist wesentliche Bedingung für die Durchführung der Leistung durch BIO AUSTRIA. Bei Zahlungsverzug ist BIO AUSTRIA daher ohne Setzung einer Nachfrist zur Leistungsunterbrechung oder zur Auflösung des Vertrages mit sofortiger Wirkung berechtigt.
6.8. Sofern infolge Säumnis des Inserenten ein Inserat nicht oder nicht vereinbarungsgemäß veröffentlicht werden kann, lässt dies den Anspruch von BIO AUSTRIA auf Zahlung des Entgelts unberührt.

7. Melde- und Informationsplattform
7.1. Die Eingabe der Informationen zur Produktion oder zur Veräußerung ihrer landwirt-schaftlichen Erzeugnisse der Erntemelder wird elektronisch durch die Erntemelder oder über Auftrag des Inserenten durch die BIO AUSTRIA vorgenommen.
7.2. Durch die Eingabe der Informationen zur Produktion oder zur Veräußerung ihrer landwirtschaftlichen Erzeugnisse erklären sich die Erntemelder mit der elektronischen Speicherung, Nutzung und Auswertung dieser Informationen einverstanden.
7.3. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen und der daraus erstellten Auswertungen, Statistiken etc. auf der Melde- und Informationsplattform übernimmt BIO AUSTRIA keine Haftung.
7.4. Im Übrigen gelten die Bestimmungen für die Anzeigeplattform auch sinngemäß für die Melde- und Informationsplattform.

8. Sicherheit, geistiges Eigentum und Datenschutz
8.1. Nutzer müssen ihre individuellen Zugangsdaten geheim halten und ihren Zugang zur Biobörse sorgfältig sichern, um unerlaubte Zugriffe dritter Personen (zB Phishing) zu verhindern.
8.2. Nutzer sind verpflichtet, die BIO AUSTRIA umgehend schriftlich zu informieren, wenn sie Anhaltspunkte dafür haben, dass ihr Zugang zur Biobörse von dritten Personen missbraucht wurde, wird oder werden könnte. Bis dahin wird dem Nutzer hinsichtlich der Biobörse jeder Zugriff, jede Handlung und jede in Anspruch genommene Leistung zugerechnet.
8.3. Nutzer nehmen zur Kenntnis, dass über die Anzeigeplattform veröffentlichte Daten von dritten Personen eingesehen werden können und diese nicht mehr der Vertraulichkeit unterliegen. Nutzer sollten mit äußerster Sorgfalt und Umsicht persönliche Daten über die Anzeigeplatt¬form zur Verfügung stellen.
8.4. BIO AUSTRIA ist berechtigt, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Daten (ins¬besondere, aber nicht ausschließlich: Stammdaten, Daten aus der Geschäftsbeziehung, Verkehrsdaten, Protokolle der IP-Adressen) der Nutzer zu speichern und zu nutzen.
8.5. Der Kunde stimmt ausdrücklich zu, dass die gespeicherten Daten bei gerichtlicher Aufforderung, verwaltungsbehördlicher Aufforderung oder einem Auskunftsbegehren nach § 18 (4) ECG dritten Personen weitergegeben werden.
8.6. Gespeicherte Daten werden von BIO AUSTRIA nach dem jeweiligen üblichen Stand der Technik angemessen geschützt. BIO AUSTRIA haftet nicht für rechtswidrige Eingriffe dritter Personen (zB Viren, Hacking). BIO AUSTRIA kann sich bei seinen Leistungen und bei der Verarbeitung der Daten unter Wahrung der einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzes dritter Personen bedienen.
8.7. BIO AUSTRIA darf die Daten der Nutzer (Punkt 8.4.) für ihre Dienste und damit verbundene Tätigkeiten (zB Verwaltung, Verrechnung, Datensicherung, Datenschutzkon¬trolle, Support, Marktforschung, Studien, Angebotslegung, Serviceleistungen, Qualitäts¬management) automationsunterstützt speichern, nutzen und auswerten. Anonymisierte Auswertungen oder Statistiken der Daten dürfen veröffentlicht sowie Dritten zur Verfügung gestellt werden.
8.8. Wenn nicht schriftlich Abweichendes vereinbart wurde, anerkennt der Nutzer ausdrücklich, dass die alleinigen Urheber- bzw Leistungsschutzrechte sowohl am Gesamtbild als auch an Teilen (zB Marken, Fotos, Datenbanken, Layout, Inserate, sonstige Texte) der Biobörse BIO AUSTRIA oder dritten Personen zustehen.
8.9. Mit der Veröffentlichung des Inserats räumt der Inserent BIO AUSTRIA das ausschließliche und übertragbare Nutzungsrecht ein, die Inhalte des Inserats zeitlich und räumlich unbegrenzt auf der Biobörse und in Partner- oder Konzernmedien zu verbreiten, zu ändern, zu bearbeiten, zu veröffentlichen bzw öffentlich zur Verfügung zu stellen. Die Rechtseinräumung umfasst gleichzeitig das Recht von BIO AUSTRIA, diese Inserate zu Eigenwerbezwecken zu nutzen.
8.10. BIO AUSTRIA hat das Recht, aber nicht die Pflicht, rechtswidrige Eingriffe in die ihr übertragenen Nutzungsrechte im eigenen Namen abzuwehren bzw hieraus resultierende Ansprüche allenfalls auch gerichtlich geltend zu machen. Der Inserent wird dabei BIO AUSTRIA bestmöglich unterstützen. Der Inserent hat jegliche urheberrechtliche Ansprüche dritter Personen, die an ihn herangetragen werden, BIO AUSTRIA unverzüglich und schriftlich zur Kenntnis zu bringen.
8.11. BIO AUSTRIA ist berechtigt, 3 Monate nach Ablauf oder Löschung des Inserats alle Daten des Inserats zu löschen. Nutzer müssen Daten, die sie benötigen (zB für Auftragsabwicklung, Beweissicherung oder Archivierung), eigenverantwortlich sichern.
8.12. BIO AUSTRIA weist ausdrücklich darauf hin, dass die unberechtigte Herstellung von Kopien, unberechtigtes Verlinken (Framing), die Veröffentlichung von Inseraten oder die Veröffentlichung von sonstigen Informationen der Biobörse als eigenes Inserat oder als eigene Information einer dritten Person getarnt nicht gänzlich verhindert werden kann. Der Inserent hat keinerlei Ansprüche gegenüber BIO AUSTRIA wegen dieser Handlungen dritter Personen. Soweit dies technisch und rechtlich zumutbar ist, wird sich BIO AUSTRIA jedoch bemühen, sie zu unterbinden. Der Inserent erteilt BIO AUSTRIA dazu bereits jetzt die allenfalls notwendige Zustimmung.
8.13. Der Nutzer stimmt zu, dass BIO AUSTRIA seine Daten (Punkt 8.4.) zur Zusendung von Informationen über Produkte und Dienstleistungen sowie Sonder- und Werbeaktionen zu diesen, per Post, E-Mail, Telefax, Telefon oder SMS verwenden darf. Die Zustimmung kann vom Nutzer jederzeit elektronisch per E-Mail an [email protected] bzw auf dem Postweg an die im Impressum angegebene Adresse widerrufen werden.

9. Gewährleistung und Haftung der BIO AUSTRIA
9.1. Die Gewährleistung von BIO AUSTRIA gegenüber Nutzern erstreckt sich nur auf die dem derzeitig üblichen technischen Standard entsprechende Wiedergabe von entgeltlichen Inseraten sowie auf die entsprechende Verfügbarkeit von Daten. Schlechterfüllung bei unentgeltlichen Inseraten bzw anderen Serviceleistungen berechtigen nicht zur Geltendmachung von Ansprüchen.
9.2. BIO AUSTRIA weist darauf hin, dass sie die Leistungen der Biobörse aus notwendigen Gründen (zB Wartung, Sicherheits-, Kapazitäts-, Verbesserungsgründe) einschränken oder vorübergehend einstellen kann. Diese Maßnahmen stellen keinen Ausfall dar und können nicht zum Leistungszeitraum eines Inserats hinzugezählt werden.
9.3. BIO AUSTRIA übernimmt keine Gewähr dafür, dass Inserate zu einem bestimmten Zeitpunkt veröffentlicht, deaktiviert oder gelöscht werden.
9.4. Bei Mangel eines entgeltlichen Inserats, den BIO AUSTRIA zu vertreten hat, hat der Inserent nach Wahl von BIO AUSTRIA Anspruch auf ein neues Inserat im Umfang der dem Mangel zugrunde liegenden Anzeige. Schlägt eine Verbesserung innerhalb der angemessenen Frist fehl, so kann der Inserent erst nach weiterer angemessener Fristsetzung mit weiterem Verbesserungsversuch eine Preisminderung verlangen. Darüber hinaus stehen dem Inserenten – außer es ist gesetzlich zwingend etwas anderes geboten – keine Ansprüche zu.
9.5. Sofern es keine Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder Aussprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person sind, haftet BIO AUSTRIA nur für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden. Eine weitergehende Haftung von BIO AUSTRIA, insbesondere für leichte Fahrlässigkeit, unwesentliche Mängel, atypische Schäden, entgangenen Gewinn, Mangelschäden, mittelbare Schäden und Folgeschäden, Schäden Dritter etc. ist ausgeschlossen. Die Haftung von BIO AUSTRIA ist jedenfalls betragsmäßig mit dem betreffenden Entgelt des Nutzers begrenzt.
9.6. BIO AUSTRIA haftet nicht für
9.6.1. den 48 Stunden (oder wenn Laufzeit eines Inserats 40 Tage übersteigt: 5%) der Laufzeit eines Inserats nicht übersteigenden Ausfall seiner Server;
9.6.2. die Richtigkeit der Identität der Nutzer und ihrer Erreichbarkeiten;
9.6.3. den Inhalt eines Inserats, selbst wenn es nicht elektronisch aufgegeben wurde;
9.6.4. Verlinkungen des Inserats;
9.6.5. einen Erfolg des Inserats;
9.6.6. die Durchsetzbarkeit eines zwischen den Nutzern geschlossenen Vertrags;
9.6.7. einen Missbrauch der im Inserat über die Plattform veröffentlichten/anderen zur Verfügung gestellten Daten;
9.6.8. Schäden, die ihr nicht zuzurechnen sind, wie zB Übermittlungsfehler oder Falschbuchungen von Payment Providern, Verlust der Zugangsdaten, Diebstahl von Guthaben oder von sonstigen mit dem Guthaben-Konto des Payment Provider in Verbindung stehenden Daten oder Informationen;
9.6.9. mündlich erteilte Auskünfte;
9.6.10. höhere Gewalt (zB Streik, Kriegshandlungen, Elementarereignisse); sowie
9.6.11. die Leistungsfähigkeit oder die Sicherheit des Internetdienstes der Nutzer.
9.7. Die Beweislast für das Verschulden von BIO AUSTRIA trägt der Nutzer. Schadenersatzansprüche verjähren innerhalb von sechs Monaten.

10. Schlussbestimmungen
10.1. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksam¬keit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung oder Ergänzung der Schriftform¬klausel.
10.2. E-Mails sind der Schriftform gleichgehalten.
10.3. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Geltung der übrigen Bestimmungen der AGB unberührt. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt eine wirksame Klausel, die ersterer nach deren Sinn und Zweck wirtschaftlich und rechtlich am nächsten kommt. Dies gilt sinngemäß auch für den Fall einer Lücke in den Bestimmungen.
10.4. Auf alle Rechtsverhältnisse ist österreichisches Recht anzuwenden. Die Anwendung des UN-Kaufrechtsübereinkommens ist ausgeschlossen. Erfüllungsort ist der Sitz von BIO AUSTRIA. Für Streitigkeiten aus diesem Rechtsverhältnis gilt die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich in Betracht kommenden Gerichtes für Wien als vereinbart.